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Bewegungseinschränkung (Ellenbogensteife) Einschränkungen der Beweglichkeit des Ellenbogengelenks führen zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Armfunktion. Bei ausgeprägten Bewegungseinschränkungen des Ellenbogengelenks wie z. B. einer Gelenkfixierung in Streckstellung kann trotz intakter Funktion von Schulter- und Handgelenk der Kopf nicht mehr erreicht werden. Wesentliche Tätigkeiten des täglichen Lebens (das Kämmen der Haare, die Benutzung des Arms zum Essen und zur Körperhygiene, Bewegungen im Beruf und beim Sport) sind deutlich erschwert oder nicht mehr möglich. Ursachen für eine Bewegungseinschränkung des Ellenbogengelenks sind Frakturen, Luxationen, Vernarbungen nach Operationen und längere Ruhigstellung (Immobilisation). Die Bewegungseinschränkung betrifft vor allem die Streckung und Beugung. Geringe Bewegungseinschränkungen werden häufig toleriert. Eine Beeinträchtigung wird nur dann empfunden, wenn gewohnte sportliche, private und berufliche Aktivitäten nicht mehr wie gewohnt ausgeführt werden können. Weiterhin können auch die Umwendebewegungen der Hand und des Unterarms, d. h. die Pro- und Supination eingeschränkt sein. Dies hat entscheidende Auswirkungen auf die Gebrauchsfähigkeit der Hand. Zur Behandlung von Bewegungseinschränkungen des Ellenbogengelenks stehen verschiedene konservative und operative Behandlungsverfahren zur Verfügung. |
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